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Österreichische Autobahnvignette Was ist bei der Anbringung der Autobahnvignette zu beachten
Gültigkeit Nur nach ordnungsgemäßer Anbringung (Aufkleben!) am Kfz vor Benützung vignettenpflichtiger Straßen ist die Vignette gültig. Der Kauf oder Besitz einer Vignette gilt nicht als ordnungsgemäße Mautentrichtung. Nach Ablösen der Trägerfolie ist die Vignette unbeschädigt und direkt so auf die Innenseite der Windschutzscheibe zu kleben. Sie muss von außen gut sicht- und kontrollierbar sein, was ein ankleben hinter einem dunklen Tönungsstreifen verbietet. Das Anbringen auf einer Seitenscheibe ist ab 1.1.2007 nicht zulässig. Beachten Sie die Anbringungsempfehlungen auf der Vignettenrückseite oder am folgenden Bild. 
Bei Motorrädern ist die Vignette sichtbar an einem nicht oder nur schwer zu entfernenden Bestandteil des Motorrades anzukleben. Achtung bei Zeitvignetten Zwei-Monats-Vignetten bzw. Zehn-Tages-Vignetten müssen durch die Verkaufsstelle gelocht werden, bevor sie angebracht werden. Nicht gelochte sowie nicht geklebte Vignetten sind ungültig. Die Vignette ist nicht auf andere Fahrzeuge übertragbar und haben diverse Sicherheitsmerkmale eingearbeitet. Dies hinterlässt Beweise bei wiederaufgeklebten Vignetten und hinterlässt am rechten und linken Rand das Wort "ungültig". Zudem fehlen Teile der Jahreszahl sowie Teile des Hologramms. Abgelaufene Vignetten Abgelaufene Vignetten sind zu entfernen. Dazu heben Sie die Vignette an einer Ecke an und ziehen alle Schichten gemeinsam ab. Feuchten Sie die Kleberesta an. Nach einer einwirkzeit entfernen Sie diese mit Wasser. Es sind maximal zwei österreichische Vignetten gleichzeitig erlaubt! Unterer Vignettenabschnitt Heben Sie den unteren Vignettenabschnitt (Trägerfolie mit der Seriennummer) aus folgenden Gründen auf: - Zum Vorweisen an der Mautstelle: Der untere Vignettenabschnitt berechtigt zum einmaligen - begünstigten - Erwerb einer Jahreskarte für eine beliebige Sondermautstrecke: EURO 40,-- können in Abzug gebracht werden.
- Als Kaufnachweis: Der untere Vignettenabschnitt dient zur Vorlage im Falle eines Windschutzscheibenbruches für die Erstattung der Vignettenkosten (zusammen mit den anderen Unterlagen - siehe Vignettenersatz ) durch die ASFINAG Maut Service GmbH in Salzburg.
(asfinag)
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