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Seit 1. Juli 2005 gibt es in Österreich das Vormerksystem. Dieses soll mehr Sicherheit auf Österreichs Straßen bringen. In diesem System gibt es 13 risikobehaftete Vormerkdelikte.
Wie funktioniert das System? Begehst du eines der 13 Vormerkdelikte, musst du mit folgendem rechnen: - Mal - Vormerkung
- Mal - Maßnahme
- Mal - Führerscheinentzug von mindestens 3 Monaten
Vormerkung
Wenn du so ein Vormerkdelikt begehst, wird dir für 2 Jahre eine Vormerkung in das örtliche Führerscheinregister eingetragen. Danach wird diese Vormerkung wieder gelöscht, unabhängig davon ob es noch andere Vormerkungen gibt. Maßnahme
Begehst du innerhalb von 2 Jahren ein Vormerkdelikt ein zweistes Mal, ordnet die Behörde eine geeignete besondere Maßnahme an: Teilnahme an Nachschulungen
Perfektionsfahrten
Fahrsicherheitstrainings
Teilnahme an Vorträgen und Seminaren über Ladungssicherheit
Achtung: Kommst du der Aufforderung zur Teilnahme an einer besonderen Maßnahme nicht nach, wird dir der Führerschein bis zur Befolgung der Anordnung entzogen. Hinweis: Die Teilnahmekosten musst du selbst tragen. Entzug
Bei der dritten Begehung eines Vormerkdelikts (innerhalb von zwei Jahren) wird dir der Führerschein für mindestens drei Monate entzogen. Hinweis: Für ausländische Lenker oder Lenkerinnen wird beim dritten Vormerkdelikt ein Fahrverbot in Österreich verhängt. Achtung: Begehst du innerhalb dieser zwei Jahren (bei bestehender Vormerkung) ein Führerscheinentzugsdelikt, verlängert sich die gesetzlich vorgesehene Entziehungsdauer für jede im Register enthaltene Vormerkung um zwei Wochen.
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