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Klasse F - Arbeitsmaschinen Drucken E-Mail
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Klasse F

Klasse F

Mit der Klasse F darfst du Zugmaschinen mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 50 km/h mit allen Anhängern, Motorkarren mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 50 km/h mit allen Anhängern, selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 50 km/h, auch  mit Anhängern bis 3.500 kg höchste zulässige Gesamtmasse, landwirtschaftliche selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 50 km/h mit allen Anhängern, Einachszugmaschinen, die mit einem anderen Fahrzeug oder Gerät so verbunden sind, dass sie mit diesem ein einziges Kraftfahrzeug bilden, das nach seiner Eigenmasse und seiner Bauartgeschwindigkeit einer Zugmaschine mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h entspricht, Sonderkraftfahrzeuge mit Anhängern bis 3.500 kg höchste zulässige Gesamtmasse. Außerdem darf man mit jedem Führerschein alle ein- und mehrspurigen Mopeds sowie Leichtkraftfahrzeuge lenken.

Die Führerscheinklasse F ist nur in Österreich und in jenen Staaten gültig, die diese Lenkberechtigung ausdrücklich anerkannt haben.

Mindestalter:

Ab 16 Jahren (beschränkt auf landwirtschaftliche Fahrzeuge) unter Nachweis der erforderlichen geistigen und körperlichen Reife sowie unter Vorschreibung von nach den Erfordernissen der Verkehrs- und Betriebssicherheit nötigen Bedingungen oder zeitlichen, örtlichen oder sachlichen Beschränkungen der Gültigkeit dieser Lenkberechtigung erteilt werden. Ohne derartige Einschränkungen kann die Klasse F erst ab 18 Jahren erworben werden.Alkohol-Sonderbestimmungen:Besitzer einer Lenkberechtigung für die Klasse F dürfen bei Fahrten ein Kraftfahrzeug nur in Betrieb nehmen und lenken, wenn der Alkoholgehalt des Blutes nicht mehr als 0,1 g/l (0,1 Promille) oder der Alkoholgehalt der Atemluft nicht mehr als 0,05 mg/l beträgt. Diese Bestimmung gilt bis zur Vollendung des 20. Lebensjahres.

 
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